AGB

Geschäftsbedingungen:
Kostenvoranschläge sind Offerte, die uns nicht zur Annahme des Auftrages bzw. zur Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen verpflichten. Kostenvoranschläge sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erstellt sind. Die mit der Erstellung eines Kostenvoranschlages darüber hinaus verbundenen Leistungen, wie Planungsarbeiten, verlangte Bemusterungen, Reisen und ähnliches, werden nach Meisterstunden und anfallenden Materialkosten verrechnet.

Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet, auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit des Tischlers liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. größerer Kostenerhöhungen ergeben, so werden wir Sie unverzüglich verständigen.

Sämtliche von uns ausgearbeiteten Zeichnungen, Entwürfe, Pläne oder Unterlagen ähnlicher Art bleiben unser geistiges Eigentum. Bei Ihrer Verwendung ohne unserer Zustimmung sind wir zur Geltendmachung eine Abstandsgebühr von 25 % der Voranschlagsumme berechtigt.

Mit den angegebenen Preisen bleiben wir unseren Kunden zwei Monate lang ab deren Bekanntgabe bzw. ab Anbotsannahme im Wort (ausgenommen der Fall einer gesonderten Preiserhöhungsabsprache). Liegen zwischen Preisbekanntgabe und Lieferausführung mehr als zwei Monate, so sind wir berechtigt, zwischenzeitig eingetretene Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen oder Materialpreiserhöhungen erfolgten, entsprechend zu überwälzen

Geringfügige, durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Holz-und Furnierbild, Maserung und Struktur u.ä.) sind vom Kunden zu tolerieren.

ACHTUNG: Wenn uns auch nach dem Konsumentenschutzgesetz Zusagen unserer Mitarbeiter binden können, machen wir Sie im Interesse einer klaglosen Geschäftsabwicklung darauf aufmerksam, dass unseren Mitarbeitern verboten ist, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen.

Der Liefertermin gilt als vereinbart, wenn der Kunde diesen Termin nicht bis 8 Tage davor schriftlich widersprochen hat, dies gilt auch bei Teillieferungen.
Wird ein Liefertermin von uns um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen.
Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens. (Eigentumsvorbehalt)

30 Prozent der Auftragssumme sind bei der AUFTRAGSERTEILUNG FÄLLIG, eine allfällig zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Anzahlungsbetrag zu laufen. Weitere 30 Prozent der Auftragssumme sind bei ANLIEFERUNG FÄLLIG. Falls der Besteller dieser Pflicht nicht nachkommt, ist der Unternehmer berechtigt, die Anlieferung zurückzubehalten. Der Rest ist fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung.

GELEGTE RECHNUNGEN SIND INNERHALB VON 14 TAGEN FÄLLIG.

Bei Zahlungsverzug, wird als Ersatz für auflaufende Kreditspesen ein Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank berechnet.

Bei einem Storno des Kunden ist der Unternehmer berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bzw. Verdienstentganges eine Stornogebühr von 10 Prozent, bei Sonderanfertigungen nach Beginn der Herstellungsarbeiten von 30 Prozent der Auftragssumme zu verlangen.

Werden augenfällige Mängel bei Übergabe nicht sofort gerügt, so erlischt der Anspruch des Kunden auf Gewährleistung.

ERFÜLLUNGSORT ist der Sitz unseres Unternehmens.